Unsere Leistung: Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung:
Individuelle Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Unterstützte Beschäftigung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die das Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, dabei aber besondere Unterstützung benötigen. Ihnen soll eine geeignete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht werden.

Die Unterstützung erfolgt individuell am Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Kollegen/Kolleginnen. Neben der individuellen betrieblichen Qualifizierung  umfasst die Unterstützte Beschäftigung auch die im Einzelfall erforderliche Berufsbegleitung.

 

Inhalte der Unterstützten Beschäftigung

Die Unterstützte Beschäftigung besteht aus den beiden Bausteinen "Innerbetriebliche Qualifizierung" und "Berufsbegleitung".

Die Innerbetriebliche Qualifizierung (InbeQ) umfasst drei Phasen mit folgenden Inhalten und Zielsetzungen:

  • Einstiegsphase: Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs, Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche Erprobung zur Integration des Teilnehmenden im Betrieb
    Die Einstiegsphase ist ausgerichtet auf eine möglichst frühzeitige Erprobung des Teilnehmenden im Betrieb und beinhaltet alle Aktivitäten, die zur Vorbereitung darauf notwendig sind. 
  • Qualifizierungsphase: Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung, damit ein passender Arbeitsplatz geschaffen werden kann
    Die Qualifizierungsphase beinhaltet in der Regel mehrere Praktika in unterschiedlichen Betrieben und Arbeitsfeldern, um eine optimale Passung von individuellen Fähigkeiten und betrieblichen Anforderungen zu erreichen und somit den am besten geeigneten Arbeitsplatz zu identifizieren. 
  • Stabilisierungsphase: Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb
    Die Stabilisierungsphase zielt auf die Integration der zu unterstützenden Person im betrieblichen Alltag und die Vorbereitung aller Beteiligten auf eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Betrieb ab. In dieser Phase wird auch die Brücke zur Berufsbegleitung hergestellt.

Die Berufsbegleitung setzt nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
ein mit dem Ziel, das bestehende Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern. 

Die Berufsbegleitung stellt eine prozessorientierte Unterstützung des Menschen mit Behinderung und seines Arbeitgebers dar. Die Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung sollen mit den Anforderungen des Arbeitsverhältnisses in Einklang gebracht werden. Ausgangspunkt der Berufsbegleitung ist die Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der betrieblichen Situation unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und beruflichen Aspekte.

Die Inhalte und Maßnahmen der Berufsbegleitung umfassen individuelle Beratung, Unterstützung, Krisenintervention und Coaching des behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz sowie die einzelfallbezogene Beratung des Arbeitgebers. 

 

Was noch…

Ein individueller und laufende Einstieg ist jederzeit möglich.
Die Kosten der Unterstützten Beschäftigung werden vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit.
Sie können sich auch direkt an uns wenden. Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern.
Die Teilnahmedauer beträgt bis zu 2 Jahre. 

 

Ansprechpartner:

Marika Drews
Faulstraße 4
24837 Schleswig
Telefon: 04621 / 98 97 832

m.drews@integrationsfachdienst-sl-fl.de

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